Sand im Getriebe (SiG) #29
internationaler deutschsprachiger Rundbrief der ATTAC-Bewegung

Bewegung macht Geschichte
Osterweiterung: Vom Drang nach Osten zur peripheren EU-Integration
Das Andere Davos, 17.-21.01.2004
Öffentliche Wasserversorgung durch den Binnenmarkt bedroht!
Attac Frankreich und die französischen Wahlen von 2004

Attac Frankreich und die französischen Wahlen von 2004
Verhaltensrichtlinien für die Attac-Mitglieder


2004 werden in Frankreich drei Wahlen stattfinden: die kantonale, die regionalen und die europäischen. Sich für eine unter ihnen als KandidatIn aufstellen zu lassen, ist eine staatsbürgerliche Haltung, die Attac nur begrüßen und fördern kann. Aber dies muss ein persönlicher Schritt bleiben und darf Attac weder direkt noch indirekt betreffen: Attac ist eine Volksbildungsbewegung, die auf Handlungen aufgerichtet ist - und gedenkt, es zu bleiben.

Das Leitungsgremium von attac Frankreich macht auf seine, schon öfters veröffentlichte, Stellung aufmerksam: der Verein wird keineN einzigeN KandidatIn/En oder Liste unterstützen, wird natürlich auch selbst keine Liste aufstellen und verbietet allen Individuen oder Parteien, sich auf Attac zu berufen.

Um jegliche Verwechslung zu vermeiden, wird das Leitungsgremium von attac Frankreich von den Mitgliedern seiner Satzungsinstanzen (Verwaltungsrat, wissenschaftlicher Rat, natürliche Personen, die Gründungsmitglieder sind), die erwägen, sich an einer oder mehrerer der Wahlen von März und Juni 2004 zu beteiligen, verlangen, sich von ihren Verantwortungsposten ab dem 1. Januar 2004 und bis zum Ende der Wahlperiode zurückzuziehen. Falls sie gewählt werden, könnten die betroffenen Attac-Mitglieder ihre Posten nicht wiederbesetzen.

Das Leitungsgremium von attac Frankreich bittet die Attac-Lokalkomitees, sich von dieser Regel für ihre Verwaltungsratsmitglieder (oder, wenn es jene nicht gibt, die Mitglieder ihrer Organisationsstrukturen) leiten zu lassen. Es wird auch ihre Aufgabe sein - falls dies nötig ist - StellvertreterInnen zu wählen, um das kontinuierliche Funktionieren dieser Komitees sicherzustellen.
In jedem Fall müssen die Attac-Mitglieder, die sich für eine Wahl zur Verfügung stellen möchten - individuell oder auf einer Parteiliste und ob sie eine Verantwortung auf nationaler Ebene ausüben oder nicht - ihren Lokalkomitee oder den nationalen Sitz vor dem 1. Januar 2004 benachrichtigen.
In dieser Annahme müssen sie Acht geben dass:
  • ihre Attac-Mitgliedschaft nie öffentlich von den Listenführenden oder von ihnen selbst erwähnt wird, insbesondere in den Kantonalwahlen, die eine Persönlichkeitswahl sind;
  • dass das Wahlmaterial (Plakate, Flugblätter, Wahlprogramme), nicht auf Attac verweist.

Falls diese Regeln von einem seiner Mitglieder verletzt würden, wird Attac sofort die missbräuchliche Verwendung seines Namens anzeigen.