Sand im Getriebe (SiG) #29
internationaler deutschsprachiger Rundbrief der ATTAC-Bewegung

Der Weg zur Verfassung
Ein Vertrag von immenser Tragweite, der die Durchführung eines Referendums erfordert
Die 21 Forderungen von Attac für den 'Verfassungsvertrag'

Ein Vertrag von immenser Tragweite, der die Durchführung eines Referendums erfordert
Auszug aus der vorläufigen Stellungnahme von Attac Frankreich


Aufruf der European Referendum-Kampagne


[...] Die Tragweite der Europäischen Verfassung, die die Regierungskonferenz auf der Grundlage des Textes erarbeiten wird, der aus den Arbeiten des Konvents für die Zukunft Europas hervorgegangen ist, der unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing von Februar 2002 bis Juli 2003 getagt hat, darf nicht unterschätzt werden. Drei der vier Teile dieses Dokuments wurden dem Europäischen Rat in Thessaloniki im Juni 2003 präsentiert. Der fehlende Teil (Teil III), der sich mit der Politik der Union befaßt, wurde nach diesem Gipfel fertig gestellt und erst am 3. September 2003 veröffentlicht.

Dabei ist dies sicherlich der - bei weitem - wichtigste, zumal er 340 der 460 Artikel des endgültigen Dokuments umfasst und vor allem, weil er die Prinzipien und Leitlinien der Politik betrifft, die die EU verfolgt.

Wie zu erwarten war, wurde diesem Teil in den großen Medien kein Kommentar gewidmet, dafür verloren sie viele Worte (und berichten auch heute noch wortreich) über die institutionellen Fragen, die in den anderen Teilen behandelt werden: Anzahl der Kommissare, Berechnung der qualifizierten Mehrheit, Rotationsrhythmus der Präsidentschaft etc.
Ohne die Bedeutung dieser Fragen vernachlässigen zu wollen - obwohl sie die Massen nicht gerade faszinieren - erscheint uns doch der eigentliche Charakter des europäischen Projekts entscheidender. Dieser läßt sich in einer Frage zusammenfassen: Gibt es Platz für ein Europa, welches sich nicht den liberalen Dogmen unterwirft, oder nicht?

In dieser Hinsicht beschränkt sich das Dokument des Konvents darauf, sämtliche Grundlagen der europäischen Integration, so wie sie durch die aufeinander folgenden Verträge umgesetzt wurde, zu versammeln und zu bekräftigen: Rom (1957), Einheitliche Europäische Akte (1986), Amsterdam (1997), Nizza (2000). Mit dem neuen Vertrag, der aus der Regierungskonferenz resultieren wird, falls es dort nicht zu einer radikalen Kursänderung kommt, werden die Staaten, Parlamente und WählerInnen (dort, wo ein Referendum durchgeführt wird) aufgefordert werden, die bis heute verfolgte Politik feierlich zu bestätigen. Damit werden dann ideologische Ausrichtungen in den Marmor einer Verfassung gemeißelt, die danach nicht mehr in Frage gestellt werden können, außer durch einen neuen Verfassungsvertrag, der, wie man wohl weiß, die Einstimmigkeit der 25 Staaten erfordern würde und daher theoretischer Natur ist.

Indem sie sich über den Vertrag äußern, legen BürgerInnen und Parlamente den Rahmen für die europäische und damit auch nationale Politik fest, da der Großteil der Gesetze, über die in den Parlamenten abgestimmt wird, nur die Umsetzung von Entscheidungen darstellen, die auf Gemeinschaftsebene getroffen wurden. Es kann durchaus in diesem oder jenem Land politische Wechsel geben, aber sie werden sich nur unter Beachtung der Normen des Vertrags auswirken können, was jede Alternative wirtschaftlicher, haushaltsrechtlicher und währungspolitischer Art ausschließt.

Unter diesen Umständen erscheint die Durchführung eines Referendums, das es jedem Bürger und jeder Bürgerin erlaubt sich äußern, als eine demokratische Minimalforderung. Es ist erstaunlich, dass der französische Präsident, welcher alleine über den Modus der Ratifizierung des Vertrags zu entscheiden hat (Abstimmung durch Vollversammlung der Deputierten und Senatoren oder Referendum), sich noch nicht verpflichtet hat, die gesamte Bevölkerung zu konsultieren.
ATTAC wird eine nationale Kampagne in diesem Sinne durchführen.
[...]

Ehrenamtliche Übersetzung: Luke Haywood, Karin Ayche - coorditrad, sig-kv


Aufruf der European Referendum-Kampagne:

Die Unterzeichner dieses Aufrufs verlangen:
  1. Dass eine EU Verfassung oder ein Verfassungsvertrag in allen betroffenen Staaten den BürgerInnen in einem Referendum vorgelegt wird.
  2. Dass die Parlamente in den betroffenen Staaten die notwendigen rechtlichen und verfassungsmäßigen Bedingungen für ein bindendes Referendum schaffen.
  3. Dass die EU-Verfassung oder der Verfassungsvertrag nur in den Ländern angenommen werden kann, in denen sich eine Mehrheit dafür ausspricht.
  4. Dass dieses Referendum gleichzeitig in allen betroffenen Staaten mit den Europawahlen im Jahr 2004 stattfindet.
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