Sand im Getriebe (SiG) #29
internationaler deutschsprachiger Rundbrief der ATTAC-Bewegung
Überblick
ESF
EU-Konvent
Militarisierung
Sozialabbau
Tipps
Der Weg zur Verfassung
Ein Vertrag von immenser Tragweite, der die Durchführung eines Referendums erfordert
Die 21 Forderungen von Attac für den 'Verfassungsvertrag'
Der Weg zur Verfassung
von
Anne Karras
Worum geht es überhaupt?
Der Konvent - wer ist das?
Arbeitsweise
Sie ist in aller Munde - die Europäische Verfassung, oder besser gesagt: der Entwurf für selbige. Neoliberal sei sie, undemokratisch ihr Entstehungsprozess, sie untergrabe die staatliche Souveränität und gefährde sogar das deutsche Grundgesetz...
Inwieweit diese Anschuldigungen zutreffen, wird in dem
Newsletter #4 (Dez 2003)
der attac eu-ag untersucht.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte der Verfassung.
Worum geht es überhaupt?
Das, was die EU soll (Ziele) und darf (Maßnahmen/ Instrumente) wird in den sogenannten Verträgen' festgelegt (Vertrag von Rom, Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht etc.). Im Laufe der Integration sind die Verträge immer wieder überarbeitet worden, was man in den letzten Jahren vor allem an den wechselnden Namen sah: so wurde aus dem Vertrag von Amsterdam in diesem Jahr beispielsweise der Vertrag von Nizza.
Geändert werden die Verträge durch Regierungskonferenzen', bei denen die Staats- und Regierungschefs, die Außenminister, viele nationale Beamte sowie - bedingt - die Kommission und das Europäische Parlament beteiligt sind.
Die Regierungskonferenzen zeichneten sich in der Vergangenheit vor allem dadurch aus, dass sie hinter verschlossenen Türen' stattfanden, hinter denen oft bis spät in die Nacht der politische Kuhhandel tobte. Am Ende stand jedoch meist ein für alle Mitgliedstaaten tragbarer Kompromiss - der dann nur noch von den jeweiligen Mitgliedstaaten ratifiziert (verabschiedet) werden mußte.
Mit dem Vertrag von Nizza scheiterte diese Methode nach ca. 50 Jahren mehr oder weniger erfolgreichen Bestehens. Sie scheiterte insofern, als dass der Vertrag die EU - was die Institutionen und Abstimmungsverfahren angeht - nicht auf die anstehende Erweiterung vorbereitet. Und das war die eigentliche Aufgabe dieser Vertragsänderung gewesen.
So entschlossen sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Laeken im Dezember 2001 für eine neue Methode: einen Konvent zur Zukunft der Europäischen Union'.
Die Konventsmethode wurde erstmals im Rahmen des Konvents zur Erarbeitung einer Grundrechtscharta unter der Leitung von Roman Herzog erprobt.
Die Staats- und Regierungschefs formulierten ein breites Mandat mit vielen Fragen zu fast allen Bereichen: Europas Rolle in der Welt, eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, Vereinfachung der Instrumente der Union, mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union, deren Beantwortung sich der Konvent annehmen sollte.
Der Konvent - wer ist das?
Der Konvent steht unter der Leitung des Franzosen Valery Giscard d'Estaing, unterstützt durch seine Vizepräsidenten Guiliano Amato, Jean-Luc Dehaene sowie ein Präsidium.
Insgesamt besteht der Konvent aus 105 Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:
16 Mitglieder des Europäischen Parlaments
2 Mitglieder der Kommission
30 Vertreter der nationalen Parlamente (2 aus jedem Land)
15 Vertreter der nationalen Regierungen (1 aus jedem Land)
Regierungs- und Parlamentsvertreter der Beitrittsländer (ohne Abstimmungsrecht)
Außerdem gehören ihm sogenannte Beobachter an:
3 Vertreter der Sozialpartner
6 Mitglieder des Ausschusses der Regionen
6 Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses
der europäische BürgerInnen-Beauftragte
Die Vertreter wurden von der jeweilig zuständigen Stelle (Mitgliedstaat, Parlament o.ä.) ernannt, insgesamt kann man von einer recht demokratischen, zumindest aber repräsentativen Auswahl sprechen.
An den Konvent wurden drei Hauptfragen gestellt:
Wie kann man den Bürgern das europäische Projekt und die europäischen Organe näher bringen?
Wie kann das politische Leben und der europäische politische Raum in einer erweiterten Union strukturiert werden? und
Wie kann die Union zu einem Stabilitätsfaktor und Vorbild in der neuen Weltordnung werden?
Der Konvent sollte Vorschläge machen zu einer Vereinfachung der Verträge (Verträge für die/den europäischeN BürgerIn verständlich machen), einer Verteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten, den Zielen der Gemeinschaft, einer besseren demokratische Legitimität und schließlich zur Außenpolitik (bessere Kohärenz und Effizienz).
Dass der Konvent schließlich einen Entwurf für eine Verfassung (oder genauer gesagt: Vertrag über eine Verfassung) vorlegte und nicht einfach einen Vertragsentwurf, war nicht vorgegeben gewesen.
Zwar war in Laeken die Möglichkeit einer Verfassung in Betracht gezogen worden, aber der Konvent hätte sich auch dagegen entscheiden können. In der Praxis wurde keine tiefe Diskussion über das Für und Wider einer europäischen Verfassung geführt bzw. erörtert, was es für einen qualitativen Unterschied zwischen diesen beiden gibt. Man kann eher sagen, dass sich die Idee schleichend durchgesetzt hat.
Arbeitsweise
Zur Beantwortung hatte der Konvent, der am 28.02.2002 zusammenkam, ca. 16 Monate Zeit. In diesem Zeitraum kam er alle drei Wochen für anderthalb Tage zusammen. Arbeitsprinzip war ein transparenter Diskussionsprozess, der eine breite öffentliche Aufmerksamkeit und Diskussion hervorrufen sollte. Außerdem kooperierte der Konvent über ein sogenanntes Forum der Zivilgesellschaft' mit eben dieser.
Die Arbeit teilte sich in drei Phasen:
Ziel der Einführungsphase war es, sich gegenseitig zuzuhören und die gegenseitigen Erwartungen sowie die der BürgerInnen herauszufinden. Zu diesem Zwecke wurden Diskussionen zu allgemeinen Fragen im Plenum geführt und ein Treffen mit der Zivilgesellschaft veranstaltet. Konkrete Ergebnisse gab es nicht - was bei Diskussionen mit 105 und mehr Leuten aber kein Wunder ist.
Konkreter wurde es in der zweiten Phase, der Arbeitsgruppenphase. Die Arbeitsgruppen behandelten bestimmte Themenbereiche mit größerer Genauigkeit. Dazu hatten sie ein vom Präsidium des Konvents vorgegebenes Mandat, d.h. Fragen, anhand derer sie Kompromisse finden oder zumindest Konfliktlinien offenlegen sollten. Jede Arbeitsgruppe traf sich ca. zehn mal.
In der ersten Welle (Juni - Oktober 02) gab es Arbeitsgruppen zu den folgenden Themen: Subsidiarität, Grundrechtscharta, Rechtspersönlichkeit, Ergänzende Zuständigkeiten, Ordnungspolitik, in der zweiten Welle (September - Dezember 02) ging es um: Außenpolitisches Handeln, Verteidigung, Vereinfachung, Freiheit, Sicherheit & Recht.
Nach Interventionen der Zivilgesellschaft und einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments wurde im Dezember zusätzlich noch eine AG Soziales Europa eingesetzt.
In der dritten Phase schließlich ging es darum, einen konkreten Verfassungsentwurf zu erstellen. Zu diesem Zweck legte Giscard d'Estaing Ende Oktober 2002 eine Struktur für die Verfassung vor, die dann mit den Arbeitsgruppenergebnissen gefüllt' werden sollte. Ende Januar entstand
auf diese Weise ein neuer Entwurf, der bis zum 13. Juni so verändert wurde, dass für die Teile I, II und IV ein Konsens erzielt werden konnte. Diese Teile wurden am 20. Juni 2003 feierlich den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel von Thessaloniki überreicht.
Es fehlte allerdings noch der dritte Teil, in dem es um die konkrete Politik geht. Nachdem in Thessaloniki festgelegt wurde, dass an diesem Teil (der bis dahin hauptsächlich von juristischen Experten auf Grundlage der alten Verträge und der Arbeitsgruppenergebnisse erstellt worden war) vom Konvent nur noch technische Änderungen vorgenommen werden dürften, wurde der fertige Teil am 18. Juli 2003 dem Ratspräsidenten Berlusconi überreicht.
Inwieweit sich der Konvent auf technische Änderungen beschränkt hat, blieb bis zuletzt umstritten. Natürlich hat der Konvent nicht das letzte Wort. Wie auch bei den vorherigen Verträgen hat nun eine Regierungskonferenz die Arbeit aufgenommen - genauer gesagt am 4.10. - um letzte Änderungen abzusprechen. Obwohl alle Länder im Konvent vertreten waren, am Ende sogar sehr hochrangig (Deutschland, Frankreich und Griechenland hatten beispielsweise ihre Außenminister entsandt), versuchen nun einige, den Entwurf nun noch einmal aufzuschnüren.
Ob dies gelingt und vor allem ob die Verfassung im nächsten Jahr feierlich in Rom verabschiedet wird, bleibt spannend. Das letzte Wort haben wie immer die nationalen Parlamente oder - in den Ländern, in denen die Verfassung per Referendum angenommen werden muß - die Bürgerinnen und Bürger.
Wie bei den vorhergegangen Verträgen ist zur Annahme der Verfassung die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten notwendig.
Link-Empfehlungen:
Vertrag von Nizza
Verfassungsentwurf
Anne Karrass ist Dipl. Volkswirtin, lebt in Hamburg und vertritt die EU-AG im Rat von Attac Deutschland