| | Unilaterale Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens gefordert von Christina Pfestroff Seit mehr als sieben Jahren gewährt die EU Israel so genannte Präferenzbegünstigungen beim Export von Waren in EU-Mitgliedsstaaten. So können israelische Anbieter beispielsweise Weine, Gebäck, Blumen, Gemüse und Trockenfrüchte - aber auch Maschinenbauteile - zu günstigen Zolltarifen in die Europäische Union einführen. Rechtsgrundlage dafür ist ein 1995 mit Israel geschlossenes Assoziierungsabkommen, wie es die EU im Rahmen der euro-mediterranen Partnerschaft (»Barcelona-Prozeß«) mit fast allen Mittelmeer-Anrainerstaaten geschlossen hat.
Artikel 2 dieses Abkommens verlangt von allen Partnern der EU allerdings die Respektierung von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien. In all diesen Abkommen ist die so genannte Menschenrechtsklausel als »wesentlicher Bestandteil« definiert. Die Verletzung von Artikel 2 stellt damit einen Rechtsgrund für die sofortige vollständige oder teilweise unilaterale Aussetzung des entsprechenden Abkommens dar.
Das Europäische Parlament hat am 10. April 2002 eine Resolution verabschiedet, die die Aussetzung des Assoziierungsabkommens mit Israel verlangt. Bislang ist die EU nicht ihrer Rechtspflicht nachgekommen, auf Israels langjährige Praxis der Nichtkooperation hinsichtlich bindender völkerrechtlicher Standards durch unilaterale Maßnahmen zu reagieren.
Seit der Ratifizierung des Abkommens bescheinigen die israelischen Zollbehörden systematisch Produkten, die aus den illegalen israelischen Siedlungen in der Westbank kommen, einen Warenursprung in Israel und bringen sie so in den Genuß der Präferenzbedingungen. Obwohl die Europäische Kommission seit langem von der unrechtmäßigen Zertifizierung dieser Produkte mit dem zollrechtlich maßgeblichen »Made in Israel« weiß, hat sie bisher keine Wege und Umwege gescheut, um zu vermeiden, die Handelsbestimmungen des Assoziierungsabkommens mit Israel korrekt umzusetzen. Damit die EU Streit mit der israelischen Regierung vermeiden konnte, haben die Zollbehörden der Mitgliedsstaaten jahrelang zusehen müssen, wie sich immer mehr erstaunliche Unregelmäßigkeiten und problematische Präzedenzfälle anhäufen konnten.
Israels Politik der Verweigerung, an der Umsetzung internationaler Rechtsstandards mitzuwirken, ist das eine Problem. Das andere ist die erstaunliche Toleranzschwelle ihrer europäischen Partner, die gegenwärtige Haltung und Praxis der israelischen Regierung hinzunehmen. Dieses Verhalten der Europäischen Union widerspricht der Pflicht ihrer Mitgliedsstaaten, die grundlegenden Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung zu schützen. Sie alle sind nämlich Vertragsparteien der internationalen Völkerrechtskonventionen, insbesondere der Vierten Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949. Dadurch haben sie eine Rechtspflicht, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts unter allen Umständen zu sichern. Eine tolerante Haltung gegenüber Israels gegenwärtiger Politik untergräbt in wachsendem Ausmaß die Möglichkeiten der EU, sich wirksam für den unbedingten Schutz des humanitären Völkerrechts für alle Völker einzusetzen. Dieses Verhalten bringt die Europäische Union in einen zweifelhaften Ruf und verstärkt das Bewußtsein von Verlassenheit und Verzweiflung bei der palästinensischen Bevölkerung.
Anm. der Redaktion: Dieser Artikel aus den Jungen Welt ist vor mehr als einem Jahr erschienen (6.5.2002), hat leider an Aktualität nichts verloren.
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