Sand im Getriebe (SiG) #25
internationaler deutschsprachiger Rundbrief der ATTAC-Bewegung

Ist die Globalisierung zu Ende?
Worum geht es in Cancún? Die Knackpunkte bei der 5. Ministerkonferenz der WTO
Etikettenschwindel in der WTO: Wo Entwicklung draufsteht, ist keine drin.
Countdown bis Cancún: Ein undurchsichtiger und 'regelloser' Verhandlungsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Handel soll im Dienste der nachhaltigen Entwicklung stehen - nicht umgekehrt!
Der Handel betrifft Frauen
Medienkonzentration ohne Ende?
Militarismus und ökonomische Entwicklung

Der Handel betrifft Frauen
von Bama Athreya



Vom Kaffee bis zum Computer - Frauen liefern die Arbeitskraft zur Herstellung der Güter, die in den Supermärkten und großen Geschäften der Welt verkauft werden. Frauen sind gut für den Handel, aber ist der Handel auch gut für sie?

Die US-amerikanischen und weltweiten Handelsregeln müssen noch einen weiten Weg zurücklegen, bevor sie Frauen den minimalen Schutz geregelter Arbeitsplätze bieten können. Die Liberalisierung des Handels und der Aufschwung der Exportindustrie beruhen auf der Arbeit von Arbeitnehmerinnen, insbesondere in der verarbeitenden Industrie.

Der UN-Bericht über die Entwicklung schätzt, dass weltweit 70-90% der Beschäftigten in den Exportproduktionszonen (EPZ) Frauen sind. Laut der Organisation für Landwirtschaft und Ernährung (FAO) bilden Frauen annähernd 43% der Arbeitskräfte der landwirtschaftlichen Industrie und der Landwirtschaft. Weiterhin steht in diesem Bericht, dass Frauen insbesondere in den Entwicklungsländern sogar weit über die Hälfte der weltweiten Nahrungsmittel herstellen - wenn man den informellen Sektor einbezieht. Kurz: Die Konsumenten der ganzen Welt hängen von der Arbeit der Frauen ab.

In 50 Jahren globaler Verhandlungen über den Handel haben sich einige kleine Dinge geändert. Zumindest stehen die Probleme der Frauen im Programm der handelspolitischen und diplomatischen Verhandlungen. In Folge der Weltkonferenz der Verneinten Nationen 1995 in Peking schuf die Clinton-Regierung eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Frauen, die eine hochkarätige mit Frauen aus der Weltwirtschaft besetzte Untergruppe enthielt.

Ende der 90er Jahre traf man nicht selten handelspolitische Verhandlungsführer am selben Tisch wie Vertreterinnen von Frauenrechtsorganisationen an, um deren Anfragen zu hören. Beispielsweise hielt das, die Wirtschaft der 21 Mitgliedsstaaten repräsentierende, Asien-Pazifik-Forum für wirtschaftliche Zusammenarbeit (APEC) 1997, 1998 und 1999 Ministerkonferenzen über frauenspezifische Fragen ab.

Diese Beratungen führten jedoch zu keinen Verhandlungsvorschlägen und die Frauenrechtsorganisationen schlossen sich zunehmend den Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen an, um den absoluten Misserfolg des Handels anzuprangern, der den Armen dieser Welt keinerlei Vorteile gebracht hat.

1999 begründete ein Treffen von Frauen-NGOs aus ganz Asien in Malaysia 'die weibliche Opposition gegen die Globalisierung'. Die in den Workshops zu 'Handel und Rechte der Frau' erarbeiteten Themen sind seitdem in zunehmendem Maße Bestandteil der Handelsdiskussionen und Konferenzen der internationalen Finanzinstitutionen.
Auf globaler Ebene schufen die Frauenorganisationen Ende 1999 sogar ein 'internationales Netzwerk Handel und Geschlecht' (IGTN), um die Öffentlichkeit über die negativen Folgen von Handelsabkommen für Frauen zu informieren. Der Fall der 'Ausbeuterbetriebe' in einigen Ländern beunruhigt in erster Linie die Frauenrechtsbewegungen in der ganzen Welt, was niemanden verwundert.

Szenen aus dem Leben in diesen Betrieben haben eine lebhafte Illustration des Problems geliefert: Ein hauptsächlich junges, unverheiratetes und weibliches Personal mit leitenden Angestellten, die hauptsächlich mittleren Alters und männlich sind. Es ist schwierig, sich auszumalen, wie die Regeln des Welthandels von Vorteil für Frauen sein sollen, wenn ihnen hauptsächlich Arbeitsplätze in den 'Ausbeuterbetrieben' angeboten werden.

Was ist schlecht an diesen Arbeitsplätzen?
Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden Frauen in Entwicklungsländern generell schlechter bezahlt als Männer, bestenfalls erhalten sie 50-80% des üblichen Gehalts eines Mannes für dieselbe Arbeit. Die Arbeiterinnen genießen nicht die gleichen Vorteile wie Männer, da sie Arbeitsplätze ohne soziale Absicherung angeboten bekommen und bei wirtschaftlichen Problemen als Erste entlassen werden. Zudem haben sie auch schlechtere Chancen, eine Ausbildung oder eine Beförderung zu bekommen. Die Liste der Fälle von Missbrauch, denen Frauen bei der Arbeit in der verarbeitenden Industrie auf der ganzen Welt regelmäßig zum Opfer fallen, ist gut bekannt.

Sie werden gezwungen, viele Stunden am Tag für einen Lohn, der oft unter dem lokalen gesetzlichen Mindestlohn liegt, zu arbeiten. In China und einem großen Bereich Südostasiens ist es z.B. laut einem Bericht des 'nationalen Arbeitskomitees', der 'Clean Clothes'-Kampagne und anderer Organisationen üblich, 60-80 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Das 'Netzwerk zur Unterstützung der Hygiene und der Arbeitssicherheit in den Maquilas ('Freie Produktionszonen')' berichtet, dass Arbeitnehmerinnen weltweit ständig besonders gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, was sich in Krankheiten, Amputationen und sogar im Tod der Betroffenen äußert. Weit davon entfernt, sich für diese Probleme zu interessieren, scheint die US-Regierung den Organisationen, die ihnen nachzugehen versuchen Hindernisse in den Weg zu stellen. Die 'behördenübergreifende Arbeitsgruppe Frauen' ist seit der Amtsübernahme durch Präsident George W. Bush völlig passiv. Die Probleme von Frauen spielen in den durch diese Regierung geführten Verhandlungen keine Rolle.

Die US-Handelsabkommen versuchen nicht, die Probleme der Arbeiterinnen zu lösen.

  • Die Handelsabkommen enthalten gelegentlich eine allgemeine Erwähnung der Rechte von Arbeitnehmern, aber in vielen Fällen schließt das nicht den Schutz der Frauen ein.

  • Die Gewerkschaften haben Schwierigkeiten, die Frauen zu organisieren und deren spezifische Probleme am Arbeitsplatz bleiben manchmal ohne Lösung.
  • Die allgemeinen Arbeitsnormen behandeln nicht die subtilen Formen der Diskriminierung wie z.B. die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.


Seit Mitte der 80er Jahre hat der Kongress eine Reihe von Gesetzen erlassen, die die Gewährung von Handelserleichterungen direkt mit einem Gesetzespaket über Arbeitnehmerrechte verband.
Diese Bedingung wurde zum ersten Mal im Rahmen des 'Projekts Karibik' angewendet, das nur eine Zeile bezüglich der Arbeitnehmerrechte enthielt, aber 1984 enthielt das Allgemeine Präferenzsystem (APS), das über 4.000 aus Entwicklungsländern kommenden Produkten erlaubt, steuerfrei auf den US-Markt verkauft zu werden, eine Definition der Arbeitnehmerrechte, die in der Folge zur Norm für alle US-Gesetze in diesem Bereich wurde. Die APS-Sozialklausel beinhaltete die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit sowie das Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, wie z.B. ein akzeptabler Mindestlohn.

Um von diesem 'ASP' profitieren zu können, darf ein Land ein Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von höchstens 10.000 US$ pro Jahr aufweisen. Das Ziel der Arbeitsnormen ist es, sicherzustellen, dass die Länder, die in den Genuss von ASP kommen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben. Man muss allerdings das in diesem Abkommen fehlende Recht auf einen Arbeitsplatz ohne Diskriminierung auf Kosten der Frauen erwähnen, was die ILO als Teil der allgemeinen Arbeitsrechte ansieht.

Selbst wenn dieses grundlegende Recht in der US-Handelsgesetzgebung enthalten gewesen wäre, hätte dies lediglich einen ersten Schritt hin zur Beseitigung der weltweiten Verletzungen der grundlegendsten Rechte der Arbeitnehmerinnen bedeutet. Zahlreich sind die im formellen und informellen Sektor beschäftigten Frauen, denen das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und Tarifverhandlungen verwehrt wird.

Selbst bei den regulär Beschäftigten ist das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, noch ein entfernter Traum für den Großteil der Arbeitnehmerinnen. Beispielsweise waren in Bangladesh, einem der führenden Kleidungsproduzenten für den US-Markt, Gewerkschaften in den EPZs lange Zeit verboten und in Kenia, einem der wichtigsten Handelspartner der USA in der Sub-Sahara, sind Gewerkschaften faktisch ebenso verboten. In diesen beiden Ländern haben Frauen die meisten Arbeitsplätze der EPZs inne. Außerdem ist das Betriebsklima in der verarbeitenden Industrie, wo Frauen die Mehrheit des Personals stellen, so bedrückend, dass die nötige Zeit und der nötige Raum, um sich gewerkschaftlich organisieren zu können, dem Wesen nach nicht vorhanden sind, und oft wird jeder Versuch in diese Richtung brutal unterdrückt.

Schließlich haben sich in zahlreichen Ländern die von Männern dominierten Gewerkschaften viel Zeit benötigt, um sich den Arbeitnehmerinnen zu öffnen. Obwohl die zentralamerikanischen Gewerkschafter beginnen, den Aufbau von Gewerkschaften in den EPZs zu unterstützen, entscheiden sich noch immer zahlreiche Arbeitnehmerinnen eher für Frauenrechtsorganisationen als für Gewerkschaften, um einen Schutz ihrer Arbeitsbedingungen zu erhalten.

Die Arbeitnehmerinnen wurden mit Zwängen und Herausforderungen, die nicht durch das allgemeine Arbeitsrecht abgedeckt waren, konfrontiert. Berichte von 'Human Rights Watch' wiesen 1996 und 1998 auf die systematische Anwendung von Schwangerschaftstests in mexikanischen Kleidungs-, Elektronik- und Haushaltsgerätefabriken, deren Produkte für den Export in die USA bestimmt waren, hin. Die interviewten Frauen erklärten, dass schwangere Frauen oft misshandelt und zur Kündigung gezwungen wurden. Einige haben sogar erzählt, dass ihnen sehr harte Aufgaben zugewiesen wurden, wie z.B. schwere Lasten tragen, nachdem die Vorarbeiter von ihrem Zustand erfahren hatten. Um nicht zu riskieren, eine miserable aber zum Überleben notwendige Arbeit zu verlieren, strengten sie sich bis zur Erschöpfung an.

Ein im Jahr 2002 erstellter Bericht des Internationalen Fonds für Arbeitsrecht (IRLF) weist auf Gewalttätigkeiten gegen Frauen in der kenianischen Landwirtschaft hin. Zahlreiche in der Tee- und Kaffeeernte beschäftigte Frauen sagen nichts zu den sexuellen Belästigungen und manchmal sogar zu den durch die Vorarbeiter begangenen Vergewaltigungen, um ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Die auf den Plantagen arbeitenden Frauen haben keine Möglichkeit zu fliehen und kein Gesetz schützt sie vor den Übergriffen der Vorarbeiter. Die in Kenia durchgeführte Untersuchung enthüllt ebenso, dass dieselben Vorarbeiter den Arbeitnehmerinnen ihren Lohn vorenthielten oder damit drohten, um sie gefügig zu machen.

Die durch die IRLF gesammelten ersten Informationen deuten auf einen ähnlichen Missbrauch in den Haupthandelspartnern der USA in Lateinamerika und Asien (Thailand, Mexiko, Dominikanische Republik) hin, jedoch sind kaum offizielle Beweise verfügbar. Es scheint allerdings so, dass das Ergeben in den sexuellen Missbrauch einer der 'Kollateralschäden' ist, die frau akzeptieren muss, um ihren Arbeitsplatz in der globalen Wirtschaft zu erhalten.

Empfehlungen für eine neue Außenpolitik der USA

  • Washington muss die Nichtdiskriminierung in die Definition der 'internationalen Arbeitnehmerrechte' einbinden.

  • Die USA müssten die Arbeit der ILO zur Beendigung der Diskriminierung der Frauen aktiv unterstützen.

  • Die USA müssen ihre Verantwortung bei der Erhaltung insbesondere für Arbeiterinnen geltende internationaler Arbeitsnormen anerkennen.


Am 6. August 2002 verlängerte der Kongress das ASP bis zum 31. Dezember 2006. Während der Gesetzesvorbereitung zur Fortsetzung des ASP und zur Machtausweitung des Präsidenten im Bezug auf Handelsförderung (durch die Trade Promotion Authority - TPA - bekannt unter dem Namen 'Schnellstraße' oder 'Fast Track') fügte ein vom Senat vorgestellter Änderungsvorschlag die 'Nichtdiskriminierung' den verbindlichen Arbeitnehmerrechten hinzu.

Leider wurde der Änderungsvorschlag bei den Verhandlungen zwischen Senat und Repräsentantenhaus beseitigt, so dass das ASP und alle weiteren Gesetze keinen Schutz vor Diskriminierung vorsahen. Eine solche Klausel würde das ASP nur den grundlegenden Arbeitnehmerrechten, wie sie durch die ILO definiert worden sind, anpassen. Sie würde auch die Verletzlichkeit von Arbeitnehmerinnen in Entwicklungsländern betonen und ihnen ermöglichen, diese durch die Anwendung der in dem ASP vorgesehenen Klageverfahren zu beheben. Die sich nicht auf das ASP beziehenden Handelsabkommen wie das Abkommen zwischen der EU, Lateinamerika und den AKP-Staaten (Lomé-Abkommen) und die TPA brauchen eine weitere Änderung zur Einbindung der Nichtdiskriminierung in die ArbeitnehmerInnenrechte.

Es ist besorgniserregend, dass die zur Zeit geplanten Abkommen nicht einmal mehr die jetzt schon unzureichenden Normen des ASP einbeziehen, und es scheint, dass die Bush-Regierung trotz des zunehmenden Drucks von Seiten der Zivilgesellschaft in den USA wie auch bei deren Handelspartnern noch weniger an den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen interessiert ist als die Clinton-Regierung.
Das US-Handelsbüro hat folgende handelspolitischen Prioritäten betont: Die zentralamerikanische Freihandelszone (CAFTA), Die Freihandelszone der beiden Amerikas (FTAA) und die südafrikanische Freihandels- und Entwicklungszone (SAFTDA). Diese Abkommen beziehen sich nicht auf das ASP, sondern mehr auf die Gesetzgebung der TPA. Der Text der TPA fordert von den beteiligten Ländern lediglich die Einhaltung der eigenen nationalen Arbeitsgesetze, auch wenn diese oft unzureichend sind und unzureichend eingehalten werden.

Die TPA beschwört die von den USA erbrachte Unterstützung ihrer Handelspartner zur Einhaltung der grundlegendsten internationalen Arbeitsnormen der ILO und man muss darauf hinweisen, dass das regionale Handelsabkommen für Südafrika suggeriert, die entwicklungspolitischen Fragen müssten mit den handelspolitischen verbunden werden.

Die US-Unterhändler müssten folgendes tun:

1. Die Frage der für den Schutz der Arbeitnehmerinnen ausreichend ausgestalteten Arbeitnehmerrechten im Zuge der Diskussion über ein neues Abkommen mit den lateinamerikanischen und südafrikanischen Ländern aufwerfen.

2. Auf Zugangsvoraussetzungen zum US-Markt wie in dem ASP beharren, um diese mit der Definition und Anwendung eines besseren Schutzes von Arbeitnehmerinnen zu verbinden.

3. Die Regierungen durch großzügige Entwicklungshilfe in die Lage versetzten, diese Rechte anzuerkennen.

Ebenfalls muss die Basis der politischen Überlegungen zum Schutz von ArbeitnehmerInnenrechten ausgeweitet werden. 1998 hat die ILO, das Schiedsgericht im internationalen Arbeitsrecht, ein Mindestmaß an Arbeitnehmerrechten festgelegt:

  • Das Recht auf Verbandsfreiheit (87. Internationale Konvention der ILO)

  • Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf kollektive Tarifverhandlungen (98. Konvention)

  • Das Recht auf Chancengleichheit am Arbeitsplatz und auf Nichtdiskriminierung (100. und 111. Konvention)

  • Das Verbot von Zwangsarbeit (29. und 105. Konvention)

  • Das Verbot von Kinderarbeit (138. und 182. Konvention)


  • Obwohl diese minimalen Normen das Diskriminierungsverbot im Bezug auf Arbeit beinhalten, reicht das für die Lösung der vielfältigen Probleme der Frauen bei der Arbeit nicht aus. Die Gesetzgeber müssten diese Mindestnorm der ILO als Basis ansehen und zu erreichen versuchen, dass die bestehenden Probleme Bestandteil der Diskussion über die sozialen Klauseln werden.

    Wenn die Konventionen zur familiären Verantwortung (156.) und der Heimarbeit (179.) hinzugefügt würden, könnten viel mehr Frauen davon profitieren.

    Zudem müssen die zwei weltweit häufigsten Probleme der Arbeitnehmerinnen klar auf den Tisch gebracht und eine Lösung derselben erstrebt werden: Gewalt und sexueller Belästigung ausgesetzt zu sein und die Unmöglichkeit, einen ausreichenden Lohn, der einen akzeptablen Lebensstandard garantiert, zu erhalten. Die ILO hat sexuelle Belästigung bisher weder definiert noch in eine ihrer Konventionen aufgenommen. Dies müsste ein dringendes Anliegen der Gesetzgeber in der ganzen Welt sein.

    Schließlich müsste die US-Regierung dem internationalen Instrumentarium beitreten, das die einzige Garantie für die Rechte der Arbeitnehmerinnen bietet: die internationale Konvention zur Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung gegenüber Frauen (CEDAW). 170 Länder, also etwa 90% der UNO-Mitgliedsstaaten, haben diese Konvention ratifiziert, darunter Afghanistan und Saudi-Arabien. Die CEDAW hat direkte Auswirkungen auf die Rechte arbeitender Frauen:

    1. Die Diskriminierung im Bezug auf öffentliche Bildung, technische Ausbildung und Arbeitsmarktzugang wird beendet.

    2. Die Rechte der Frauen auf Gesundheit, Sicherheit, Mutterschaft, Erziehungsurlaub und soziale Sicherheit werden geschützt.

    3. Die sexuelle Belästigung wird verboten.

    4. Das Recht der Frauen auf Zugang zu Krediten wird garantiert.

    Die 1979 von Präsident Carter unterzeichnete CEDAW wartet noch immer auf ihre Abstimmung im Kongress, der Senat weigerte sich sogar regelmäßig, sie zur Abstimmung vorzulegen. 2002 legte der verantwortliche Abgeordnete für die Demokraten und Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten die CEDAW zur Ratifizierung vor, stieß aber gegen eine mächtige, gegen das Abkommen eintretende Lobby. Momentan stehen die Chancen für eine baldige Ratifizierung der CEDAW schlecht, denn die Republikaner haben die Mehrheit im Senat inne.
    Wenn die Rechte der Arbeitnehmerinnen universell (also auch in den USA) geschützt werden sollen, muss die US-Regierung ihre Opposition gegen die CEDAW vollständig aufgeben und damit ihre Ratifizierung durch den Senat ermöglichen.

    Kontakt: www.ilrf.org

    aus Grain de Sable Nr. 406

    Übersetzung: Matthias Blöser, Yan-Christoph Pelz
    Ehrenamtliches Übersetzungs-Team coorditrad