Sand im Getriebe (SiG) #25
internationaler deutschsprachiger Rundbrief der ATTAC-Bewegung

Kommuniqué von Attac Frankreich zu GMO
Attac begrüßt Freilassung von José Bové

Kommuniqué von ATTAC Frankreich zu GMO
Das Protokoll von Cartagena zur Vorbeugung biotechnologischer Risiken erlaubt einem Land, den Import von genmanipulierten Organismen zu verbieten


Das Archipel von Palaos (Ozeanien) hat am 13. Juni 2003 als fünfzigster Staat das Protokoll von Cartagena ratifiziert. Dieses Protokoll (es handelt sich um ein internationales Übereinkommen), am 29. Januar 2000 im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt, die in Rio 1992 angenommen wurde, unterzeichnet, musste von mindestens 50 Staaten unterzeichnet werden um in Kraft treten zu können. Es bedeutet einen bemerkenswerten Erfolg im Kampf gegen die Verbreitung genmanipulierter Organismen (GMO).

Das Protokoll von Cartagena hat zum Ziel, biotechnologischen Risiken vorzubeugen und es stellt somit die erste internationale Übereinkunft in Umweltbelangen über GMO dar. Es wird am 11. September 2003 in Kraft treten.

Dieser Vertrag ist richtungsweisend im internationalen Umweltrecht, da er zum ersten Mal das Vorsichtsprinzip anerkennt (Regel der politischen Entscheidung in Situationen ohne etablierte wissenschaftliche Gewissheiten, die bestimmte, potenziell gefährliche Aktionen begrenzt, beschränkt oder verhindert, ohne zu warten, dass deren eventuelle Gefahr sich wissenschaftlich zur Gewissheit etabliert). Das Protokoll von Cartagena gibt einem Staat das Recht, den Import von GMO für den Fall, dass Zweifel über deren Unschädlichkeit bestehen, abzulehnen. Es stellt fest, dass die GMO Träger spezifischer Risiken sind und formuliert die Bedingungen, denen Bewegungen von GMO über Grenzen hinweg unterliegen. Ferner stellt der Vertrag einen Misserfolg für die neoliberale Freihandelsdoktrin dar. In größerem Umfang könnte sich das Vorsichtsprinzip ebenfalls auf das soziale Gebiet ausdehnen.

In dieser Hinsicht autorisiert Artikel 10 des Protokolls von Cartagena einen Staat schlicht und einfach den Import von GMO zu verbieten. Während die Wortführer der liberalen Globalisierung versuchen, die Staaten der Machtlosigkeit zu überführen, öffnet dieses Protokoll den Kämpfen neue Perspektiven. Selbst wenn das europäische Moratorium über den Import transgener Pflanzen aufgehoben wird, verfügt nichtsdestotrotz jeder Staat über die Möglichkeit diese Importe zu verbieten. Die französische Regierung und das Parlament müssen also ihre Verantwortung wahrnehmen.

Durch diese Schlappe treten die GMO-Lobbys wieder auf den Plan. So haben sie es noch einmal geschafft, die europäische Kommission zu betäuben, die durch die Stimme des Landwirtschaftskommissars Franz Fischler jüngst erklärte: 'Es ist nicht möglich, dass ein Mitgliedsstaat festlegt, dass eine Region oder sein ganzes Territorium absolut keine transgenen Produkte haben darf.' (AFP, 23. Juli).

ATTAC ruft die französische Regierung und die anderen europäischen Regierungen auf, sich nicht beeindrucken zu lassen:
Das Protokoll von Cartagena ist ein internationaler Vertrag, der von der Europäischen Union unterzeichnet wurde und damit völlig legal ist. Herr Fischler missachtet die Gesetze. Die Europäische Kommission hat, indem sie Ende Juli ihre Richtlinien über die Koexistenz zwischen klassischem und auf GMO-basierendem Anbau annahm, keine bindenden Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten ausgesprochen und damit eine Reglementierung allein auf nationaler Ebene befürwortet.

Attac Frankreich sieht darin die Richtigkeit von José Bovés Aktionen gegen genmanipulierte Organismen bestätigt. [...]

29. Juli 2003

Übersetzung: Carola Köhler, Christoph Wiese
Ehrenamtliches Übersetzungs-Team coorditrad

Anmerkung der SiG-Redaktion:
Zwischenzeitlich ist der nächste Handelskrieg eröffnet:
Die USA klagen die EU vor der WTO wegen des Gentechnik-Moratoriums

Nachdem die 'Konsultationen' vor der WTO zwischen den USA und der EU ergebnislos verliefen, haben die USA nun Klage gegen die EU eingelegt. Grund ist das seit 1996 aufrechte Zulassungsmoratorium und das seit 1998 faktische Importverbot für gentechnisch veränderte Organismen in der EU. Die jüngste Regelung der EU, GMO doch zuzulassen, allerdings nur mit Etikettierung, ließ die USA unbeeindruckt. Die USA argumentieren, dass die von GMO ausgehende Gesundheitsgefahr wissenschaftlich nicht erwiesen sei, weshalb Moratorium und Importverbot gegen die WTO-Freihandelspflicht verstossen würden.

Kurioses Detail: Die USA argumentieren immer wieder mit der nicht vorhandenen 'Wahlfreiheit' der EU-KonsumentInnen zwischen Gen-Food und Nicht-Gen-Food.
Gleichzeitig attackieren sie vehement die Kennzeichnung von Gen-Food.