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Brief von O.Univ.-Prof. Arch. Dr. Wilfried Posch an BM Köck - LEHRKANZEL FÜR STÄDTEBAU, RAUMPLANUNG UND WOHNUNGSWESEN


Der volle Wortlaut eines Expeten:
Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes von Prof. Posch



Universität
für künstlerische
und industrielle
Gestaltung Linz


LEHRKANZEL FÜR STÄDTEBAU, RAUMPLANUNG UND WOHNUNGSWESEN

An den
Bürgermeister Ferdinand Köck
und den Gemeinderat der
Marktgemeinde Gumpoldskirchen
Schrannenplatz 1
2352 Gumpoldskirchen

O.Univ.-Prof. Arch. Dr. Wilfried Posch
A-4010 Linz, Hauptplatz 8
Ruf (0732) 78 98-226
Fax (0732) 776583
E-mail: wilfried.posch@ufg.ac.at
Linz, 29. Mai 2008

Stellungnahme zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (ÖROP) bzw. des Flächenwidmungsplanes im Industriegebiet “Wienerstraße“ in Gumpoldskirchen, öffentlich kundgemacht in der „Amtlichen Mitteilung“
AZ.:031-2-0591/2008 vom 12. 5. 2008, Seite 2


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

nach Studium der Unterlagen (wie oben angeführt und Karl Siegl, 1.1 Änderungspunkt 2
Hochhauszone – Industriegebiet „Wienerstraße“ vom April 2008) wird nachfolgende

Stellungnahme
hinsichtlich der geplanten Kenntlichmachung eines Betriebsgebietsbereiches als
„Hochhauszone (HZ)“ im Bereich der Parzelle-Nr.1857/33

in offener Frist abgegeben.

Der beabsichtigten Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes kann aus Gründen der örtlichen und überörtlichen Sicht der Raumplanung nicht zugestimmt werden. Sie steht in mehrfachem Widerspruch zu folgenden Punkten:

· Die vom Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz 1976 in der geltenden Fassung (NÖROG) in § 22 bestimmten Gründe für die Änderung eines ÖROP, die nach Erkenntnissen der Höchstgerichte im öffentlichen Interesse liegen müssen, sind nicht gegeben. Das Verlangen nach einem Hochhaus folgt betriebsorganisatorischen Einzelinteressen und dem nicht ausgesprochenen Wunsch nach einer höhenmäßigen, werbewirksamen Markierung der Novomatic-Gruppe.

· Der Bau eines Hochhauses steht im Widerspruch zum ÖROP der Marktgemeinde Gumpoldskirchen, das der Erhaltung der Kulturlandschaft aus mannigfachen Gründen (Lebensqualität, , Wirtschaft, Weinbau, Fremdenverkehr und der Harmonie von Bauwerk und Landschaft) hohen Stellenwert beimisst.

· Die nach dem NÖROG § 1 (2) Zi 1 anzustrebenden generellen Leitziele der örtlichen und überörtlichen Raumverträglichkeit sind bei der geplanten Änderung nicht berücksichtigt worden. Der „Vorrang der überörtlichen Interessen vor den örtlichen Interessen“ ist nicht gegeben. Die in den Leitzielen verlangte Bedachtnahme auf die Verkehrsauswirkungen („möglichst geringes Gesamtverkehrsaufkommen; Verlagerung des Verkehrs auf jene Verkehrsträger, welche die vergleichsweise geringsten negativen Verkehrsauswirkungen haben, unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Vorgaben“) Das geplante Hochhaus hat keine kurze, einladende, fußläufige Verbindung zum öffentlichen Verkehrsmittel (Südbahn, Wiener Lokalbahn bzw. Badener Bahn). Daher ist mit verstärktem PKW-Aufkommen zu rechnen. Das bedeutet: man stapelt das Büropersonal in Hochhausetagen, stellt aber die Autos in die Fläche und fördert damit die schon hohe Bodenversiegelung dieses Gebietes!

· Ebenso gilt dies für die nach den Leitzielen anzustrebende „Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes“. Dies ist in diesem Bereich auch für den von Wien-Favoriten nach Kottingbrunn und weiter führenden Radweg entlang des Wiener Neustädter Kanals von großer Bedeutung. Er wird von der Bevölkerung als Naherholungsgebiet sehr intensiv genutzt und ist auch für Gumpoldskirchen ein wichtiger Beitrag zum Fremdenverkehr. Seine Beliebtheit beruht nicht zuletzt auf der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und im Weiteren zum Naturpark (siehe Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland (RRP 1999), Karte 58, Anlage 1 LGBl. 8000/85-1). Aufgrund dieser engen Beziehung von Landschaftsschutzgebiet und Betriebs- und Industriegebiet ergibt sich für Letzteres eine gewisse Gestaltungsverpflichtung. Das RRP spricht von der Erhaltung des Erholungswertes der Landschaft und von der Vermeidung von Nutzungskonflikten. Die Radfahrer aus nah und fern sind nicht daran interessiert, durch ein gestalterisch planlos verbautes „Wohn-Arbeits-Verkehrs-Konglomerat“ zwischen Hochhäusern und wüstenartigen Bitumen-Kies-Flächen (Parkplätzen) zu radeln. Vor dieser Entwicklung hat der große Landschaftsarchitekt Hermann Mattern schon 1964 gewarnt:

„Bei Umstrukturierungen, Aussiedlungen, Zusammenlegungen der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Wirtschaftsflächen wird häufig auf Grund einseitiger ökonomischer Berechnungen genauso rücksichtslos in die Landschaft vorgestoßen, wie es auch die Städte bei der Vertretung ihrer Interessen tun. Böse Vorbilder verderben gute Sitten. Stadt und Land gleichen sich an und kommen sich entgegen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Muss denn aber diese Verständigung auf der niedersten Stufe der Kultur statt finden? Landschaften, wie wir sie heute kennen, sind das Ergebnis von cultura - von Arbeit am Boden durch unzählige Generationen. Der Stand auf der Spitze einer Pyramide verlangt besonderen Sinn für Balance.“ (Gras darf nicht mehr wachsen, Berlin, Frankfurt/M., Wien 1964, S. 12, 107)
Mit der geplanten Hochhauszone für die Novomatic-Gruppe mit maximal zulässiger Gebäudehöhe von 40 Metern und den Änderungen der Bebauungsbestimmungen für die benachbarten Betriebe von Messer Austria GmbH und Gabriel Chemie GmbH von einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von 13 auf 25 Meter leistet Gumpoldskirchen einen weiteren Beitrag zur immer mehr verstädternden Betriebsansiedlungskette über 12 Kilometer zwischen Inzersdorf (Wiener Stadtgrenze) und der Stadt Baden.
Für die auch Fremdenverkehr betreibenden Gemeinden wie Perchtoldsdorf, Mödling, Gumpoldskirchen, Guntramsdorf, Pfaffstätten, Baden und noch einigen anderen bedeutet dies einen stetigen Verlust an Kulturlandschaft und damit an Anziehungskraft für Touristen aller Art. Dabei ist außer dem Radweg noch auf die verschiedenartigen Wanderwege, besonders auf den Beethoven-Wanderweg, entlang des Abhanges des Anningers mit dem Blick nach Osten und Süden in das Wiener Becken zu verweisen, der immer mehr von einem Wildwuchs im Sinne der Äußerung Hermann Matterns geprägt wird. Die Erfahrung zeigt, dass jedes Hochhaus weitere nach sich zieht(Beispielfolgen).
Dies ist seit Mitte der 1970er Jahre auch im Wiener Becken zu beobachten. Hat es früher bei Hochbauten eine bewusste Zeichensetzung für Kirchen, Rathaustürme und später auch ausgewählte Bauten der Technik gegeben, so ist heute durch eine willkürliche Höhenentwicklung derartigen Bauten kein Symbolgehalt mehr eigen. Der Eindruck, den heute Reisende in der Südbahn, der Badener Bahn oder im Individualverkehr von der Autobahn her vermittelt bekommen, ist nicht mehr dazu angetan, dies als Erholungslandschaft im Sinne des Fremdenverkehrs zu erkennen. Dies widerspricht auch dem „Überörtlichen Sachraumordnungsprogramm Fremdenverkehr“. Dabei wäre beides also Kulturlandschaft und Industrielandschaft, dies sei nochmals betont, bei sorgfältiger
Gestaltung im Sinne Matterns durchaus vereinbar.

In baupolitischer Hinsicht ist einmal mehr festzuhalten, dass Hochhäuser eine städtische Bebauungsform sind (siehe Bruno Flierl, Hundert Jahre Hochhäuser, Hochhaus und Stadt im 20. Jahrhundert, Berlin 2000). Im Wiener Becken und auch im Gewerbe- und Industriegebiet von Gumpoldskirchen gibt es ausreichend Raum für Bauen in ortsgebundenen Bauhöhen. Roland Rainer hat schon 1948 festgestellt, dass die durch Geschossanhäufung erzielbaren Flächengewinne, die Ersparnisse an bebauter Fläche beziehungsweise der durch sie erzielte Gewinn an Freifläche nur zwischen den unteren Geschossen groß ist und schon oberhalb von 4. und 5. kaum mehr praktische Bedeutung hat und bei weiterer Erhöhung verschwindend klein wird (Städtebauliche Prosa, praktische Grundlagen für den Aufbau der Städte, Innsbruck 1948, S. 152). Dagegen hat die Geschossanhäufung Auswirkungen auf den Bodenpreis. Thomas Chorherr: „Was gerade noch ein Acker oder Park war, ist plötzlich, dank einer einfachen Unterschrift, ein vielfaches Wert: der Gemeinderat hat eine Umwidmung in Bauland beschlossen. Widmungen sind ein Milliardengeschäft …“ (Hasso Hohmann (Hg.), Architektur im Kontext, Graz 2007, S. 144).

Mögen die Einwendungen im Gemeinderat erörtert und entsprechend berücksichtigt, sowie darüber hinaus ein Beitrag zum aufsichtsbehördlichen Verfahren des Landes sein!

Mit freundlichen Grüßen
O. Univ.-Prof. Arch. Dr. Wilfried Posch
Korresp. Mitglied der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin
Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege in Wien
Die Zusendung dieser Stellungnahme erfolgt über e-mail und wird innerhalb der Frist (29. Mai
2008, Poststempel) zugesendet.